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Allgemeine Mietbedingungen

Diese Allgemeinen Bedingungen regeln den Dienstleistungsvertrag für die Vermietung eines Fahrzeugs oder Dachzelts, der zwischen Ihnen und WeVan besteht. Indem Sie bei der Buchung das Kästchen „Ich stimme zu“ ankreuzen, erklären Sie sich mit den Bedingungen einverstanden. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Bedingungen aufmerksam durchzulesen.

1. Definitionen

Mieter“ bezeichnet den Fahrzeugmieter und den bzw. die im Mietvertrag des Mieters genannten Fahrer, die als Mieter gelten.

Vermieter“, „WeVan“, „Mietstation“ bezeichnet das Unternehmen WeVan oder einen seiner Franchisenehmer, dessen Firmenname im Mietvertrag angegeben ist.

Fahrzeug“ bezeichnet das vermietete Fahrzeug.

Dachzelt“ bezeichnet das vermietete Dachzelt.

Vertrag“ bezeichnet den zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossenen Mietvertrag, für den die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen gelten.

Schäden“ bezeichnet alle Schäden am Fahrzeug mit Ausnahme von Glas- und Reifenschäden sowie alle Schäden am Dachzelt.

Schadensfall“ bezeichnet jedes Ereignis, das eintritt und einen oder mehrere Schäden verursacht, die vom Versicherer vorbehaltlich der Anwendung einer eventuellen Selbstbeteiligung entschädigt werden können. 

2. Mietbedingungen

Der im Mietvertrag angegebene Name des Mieters ist der Name des Hauptfahrers, der bei der Unterzeichnung des Mietvertrags anwesend sein muss und dem die Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung in Rechnung gestellt werden. Es ist möglich, zusätzliche Fahrer gegen Zahlung eines Aufpreises je Fahrer hinzuzufügen. Diese zusätzlichen Fahrer werden im Mietvertrag aufgeführt. Sofern kein berechtigter und unvorhersehbarer Grund vorliegt, sind nur die im Mietvertrag genannten Fahrer zum Führen des Fahrzeugs berechtigt.

Der Mieter sowie die berechtigten und im Mietvertrag genannten Fahrer müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und einen gültigen Führerschein vorlegen, der seit mindestens 24 Monaten gültig ist. Der Mieter sowie die berechtigten Fahrer sind dem Vermieter gegenüber für die vollständige Erfüllung der vorliegenden Mietbedingungen verantwortlich. Ab der Übergabe des Fahrzeugs oder des Dachzelts trägt der Mieter die uneingschränkte Haftung gemäß Artikel 1242 „Code civil“ (frz. Zivilgesetzbuch). Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Mietvertrag unverzüglich und von Rechts wegen ohne Begründung oder Entschädigung zu beenden, wenn der Mieter eine der wesentlichen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag verletzt, insbesondere die Bedingungen für die Nutzung des Fahrzeugs oder des Dachzelts, die Zahlung und die Bedingungen für die Rückgabe des Fahrzeugs.

Der Mietvertrag ist personenbezogen und nicht übertragbar. Er wird für eine bestimmte, im Vertrag genannte Dauer von maximal 60 (sechzig) Tage geschlossen.

3. Nutzung des Fahrzeugs oder des Dachzelts

3.1 Nutzung des Fahrzeugs

Der Mieter verpflichtet sich:

  1. das Führen des Fahrzeugs nur den im Mietvertrag genannten Fahrern zu gestatten;
  2. das Fahrzeug unter normalen Nutzungsbedingungen angemessen zu nutzen und zu pflegen;
  3. nur auf Straßen zu fahren, die für den Autoverkehr geeignet sind;
  4. das genehmigte Gebiet, zu dem das französische Mutterland (einschließlich Korsika), die Nachbarländer, die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, das Vereinigte Königreich und Norwegen gehören, nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters zu verlassen;
  5. das Mietfahrzeug gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und allgemein gemäß den Gesetzen und Vorschriften des Landes zu nutzen, in dem es verkehrt;
  6. das Fahrzeug nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, die das Bewusstsein oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, zu benutzen;
  7. dem Bestimmungszweck des Fahrzeugs (Privatfahrzeug) zu entsprechen und insbesondere davon abzusehen, das Fahrzeug unterzuvermieten, Fahrgäste kostenpflichtig zu befördern – es sei denn, es liegt eine ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters vor – oder mehr Fahrgäste zu befördern als Sitzplätze im Fahrzeug vorhanden sind, an Wettkämpfen, Rallyes oder Autorennen teilzunehmen;
  8. das Fahrzeug nicht für illegale, unmoralische oder nicht vom Hersteller vorgesehene Zwecke zu verwenden;
  9. keine anderen Fahrzeuge, Anhänger oder andere Gegenstände damit zu ziehen und keine Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters vor;
  10. das geparkte Fahrzeug abzuschließen und eventuell vorhandene Alarmanlagen und/oder Diebstahlsicherungen zu benutzen,
  11. nicht im Fahrzeug zu rauchen,
  12. keine Tiere im Fahrzeug zu befördern, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters vor. Das Fahrzeug muss sauber, in seinem ursprünglichen Zustand, geruchsfrei und ohne Tierhaare zurückgegeben werden. Andernfalls behält sich der Vermieter das Recht vor, bei Rückgabe des Fahrzeugs eine Spezialreinigung in Rechnung zu stellen.
     

3.2 Nutzung des Dachzelts

 Vorab wird darauf hingewiesen, dass die Montage / Befestigung und Demontage des Dachzelts auf dem Fahrzeug des Mieters ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden.

Der Mieter verpflichtet sich:

  1. zur Anfahrt zum Vermieter mit seinem Fahrzeug zur Übernahme des Dachzelts, auf dem zuvor für mindestens 75 kg zugelassene Dachquerträger montiert wurden. Der Mieter trägt die vollumfängliche Verantwortung für die Installation der Dachquerträger;
  2. das Dachzelt unter normalen Nutzungsbedingungen entsprechend seiner Bestimmung (keine Verwendung zu Lagerzwecken, kein Transport von Tieren...) und gemäß der Präsentation, die der Vermieter bei der Bereitstellung gemacht hat, zu verwenden, zu schließen, zu öffnen und zu pflegen;
  3. das Dachzelt nicht abzumontieren. Sollte der Mieter jedoch keine andere Wahl haben, als das Dachzelt abzumontieren, verpflichtet er sich, die Anweisungen für den Auf- und Abbau des Dachzelts sowie die Sicherheitsvorschriften des Herstellers zu befolgen. Er verpflichtet sich in einem solchen Fall, die volle Verantwortung für den Auf- und Abbau zu tragen;
  4. keinerlei Veränderungen am Dachzelt vorzunehmen, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters vor;
  5. das Fahrzeug niemals mit aufgeklapptem Dachzelt zu fahren;
  6. dem Bestimmungszweck des Dachzelts zu entsprechen und insbesondere das Dachzelt nicht unterzuvermieten;
  7. das Fahrzeug nicht für illegale, unmoralische oder nicht vom Hersteller vorgesehene Zwecke zu verwenden;
  8. nicht im Dachzelt zu rauchen;
  9. keine Tiere in das Dachzelt zu lassen. Das Dachzelt muss sauber, in seinem ursprünglichen Zustand, geruchsfrei und ohne Tierhaare zurückgegeben werden. Andernfalls behält sich der Vermieter das Recht vor, bei Rückgabe des Dachzelts eine Spezialreinigung in Rechnung zu stellen;
  10. keine Wertgegenstände im Dachzelt zurückzulassen oder aufzubewahren und das eigene Fahrzeug an sicheren Orten zu parken.

4. Zustand des Fahrzeugs oder des Dachzelts

4.1 Zustand des Fahrzeugs

Das Fahrzeug wird einem augenscheinlich einwandfreien Betriebszustand und mit intakten Reifen geliefert. Mit Unterzeichnung des Vertrags akzeptiert der Mieter das Fahrzeug in dem Zustand, in dem es sich befindet, und verpflichtet sich, es im gleichen Zustand zurückzugeben. Eine Beschreibung des Fahrzeugs wird dem Vertrag beigefügt. Sie gibt mögliche sichtbare Beschädigungen am Fahrzeug, den Kilometerstand des Fahrzeugs sowie den Kraftstoffstand an.

Der Mieter verpflichtet sich, vor Verlassen der Mietstation zu überprüfen, ob der Zustand des Fahrzeugs der Beschreibung entspricht, und gegebenenfalls ein kontradiktorisches Übergabeprotokoll zu verfassen. Andernfalls gilt das vermietete Fahrzeug als der Beschreibung entsprechend. WeVan kann Beschwerden im Hinblick auf sichtbare Beschädigungen, die nicht in der Beschreibung vermerkt wurden, nicht berücksichtigen.

WeVan überlässt dem Mieter ein Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank. Der Mieter wird aufgefordert, das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank zurückzugeben. Andernfalls wird ihm bei der Rückgabe der fehlende Kraftstoff gemäß den im Mietvertrag festgelegten Bestimmungen in Rechnung gestellt.

4.2 Zustand des Dachzelts

Das Dachzelt wird in einwandfreiem Zustand geliefert und ist mit allem Zubehör ausgestattet, das für den ordnungsgemäßen Gebrauch erforderlich ist.
Mit Unterzeichnung des Vertrags akzeptiert der Mieter das Dachzelt in dem Zustand, in dem es sich befindet, und verpflichtet sich, es im gleichen Zustand zurückzugeben. Eine Beschreibung des Dachzelts wird dem Vertrag beigefügt. Sie gibt mögliche sichtbare Beschädigungen am Dachzelt an.
Der Mieter verpflichtet sich, vor Verlassen der Mietstation zu überprüfen, ob der Zustand des Dachzelts der Beschreibung entspricht, und gegebenenfalls ein kontradiktorisches Übergabeprotokoll zu verfassen. Andernfalls gilt das vermietete Dachzelt als der Beschreibung entsprechend. WeVan kann Beschwerden im Hinblick auf sichtbare Beschädigungen, die nicht in der Beschreibung vermerkt wurden, nicht berücksichtigen.

5. Wartung

Der Mieter ist für die Routinewartung des Fahrzeugs verantwortlich. So muss der Mieter entsprechend der während der Mietdauer zurückgelegten Kilometer die üblichen Kontrollen gemäß den Herstellerangaben durchführen (Motorölstand nach 1000 km, Reifendruck usw.). Der Mieter muss stets auf die Signale der Warnleuchten achten und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen, wie z. B. einen möglichen Not-Stopp. Die Wartungs- und Betriebshandbücher des Herstellers sind auf einfache Anfrage bei der Mietstation erhältlich.

6. Pannen, Unfälle und Diebstahl

Bei einer Panne des Fahrzeugs, einem Unfall, oder anderen Ereignissen, die das Fahrzeug betreffen und sofortige oder dringende Reparaturen erfordern, muss der Mieter die Mietstation kontaktieren, bevor er eine Reparatur vornehmen lässt (einschließlich bei Reifenreparaturen).

Bei einer Panne oder einem Schaden am Fahrzeug oder am Dachzelt muss der Mieter, auch wenn keine sofortige Reparatur erforderlich ist, innerhalb von 48 Stunden ab dem Zeitpunkt, an dem er davon Kenntnis erlangt, die Mietstation informieren und ihr innerhalb von höchstens 3 (drei) Werktagen ab dem Zeitpunkt, an dem er davon Kenntnis erlangt, einen ordnungsgemäß ausgefüllten und von ihm und dem betroffenen Dritten unterzeichneten Unfallbericht übergeben.

Die Aushändigung eines ausgefüllten Unfallberichts mit oder ohne bekannten Dritten, ungeachtet dessen, ob der Mieter für den Unfall verantwortlich ist oder nicht, ist Pflicht. Andernfalls – und außer bei Fällen höherer Gewalt, die eine Aushändigung des Unfallberichts innerhalb dieser Frist unmöglich machen – sind die im vorliegenden Vertrag vorgesehenen Versicherungs- und Assistance-Leistungen nicht durchsetzbar und der Mieter muss für sämtliche Schäden aufkommen, die ihm anzurechnen sind, insbesondere für Schäden am Fahrzeug oder am Dachzelt bis zur Höhe ihres Verkehrswerts zuzüglich der Aufwendungen und Kosten im Zusammenhang mit seiner Ausfallzeit.

In jedem Fall hat der Mieter bei Schäden am Fahrzeug oder Dachzelt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 (fünfzig) Euro inkl. MwSt. sowie die Kosten für die Ausfallzeit zu entrichten, die entsprechend der Kategorie des vermieteten Fahrzeugs oder Dachzelts berechnet werden und die ihm für den Fall, dass er nicht verantwortlich ist, zurückerstattet werden.

Bei einer Panne, die nicht vom Mieter zu verantworten ist, verpflichtet sich WeVan, alle Abschlepp- und Reparaturkosten für das Fahrzeug oder das Dachzelt zu übernehmen und dem Mieter den gesamten Betrag für alle noch nicht angefallenen Miettage zurückzuerstatten.

Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs oder des Dachzelts muss der Mieter innerhalb von 48 (achtundvierzig) Stunden ab dem Zeitpunkt, an dem er davon Kenntnis erlangt, den Diebstahl bei den zuständigen Behörden anzeigen und der Mietstation das Protokoll der Strafanzeige, die Fahrzeugpapiere und die Fahrzeugschlüssel übergeben.

Bei Diebstahl der Schlüssel und/oder Papiere zusammen mit dem Fahrzeug, muss der Mieter dies den zuständigen Behörden melden, damit dies in der Strafanzeige vermerkt wird.

Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, muss der Mieter, außer in Fällen höherer Gewalt, die die Übergabe des Protokolls der Strafanzeige und der Fahrzeugpapiere und -schlüssel innerhalb der oben genannten Frist unmöglich machen, für sämtliche Schäden aufkommen, die ihm anzurechnen sind, insbesondere für Schäden am Fahrzeug bis zur Höhe seines Verkehrswerts zuzüglich der Aufwendungen und Kosten im Zusammenhang mit seiner Ausfallzeit.

7. Versicherung und Assistance

Alle WeVan-Fahrzeuge sind gemäß den geltenden Vorschriften durch eine „Kfz-Haftpflichtversicherung“ gegenüber Dritten versichert.

Die detaillierten Bedingungen der Versicherungs- und Assistance-Verträge liegen in allen WeVan Mietstationen aus.

Schäden an den Dachzelten sind nicht versichert. Hierfür wird keine Garantie übernommen. Folglich haftet der Mieter für alle ihm zurechenbaren Schäden, insbesondere für Schäden am Dachzelt bis zur Höhe seines Verkehrswerts zuzüglich der Aufwendungen und Kosten im Zusammenhang mit seiner Ausfallzeit.

7.1 Versicherung

Auf dem Gebiet der zugelassenen Länder ist Folgendes versichert:

  1. obligatorische Haftpflicht zur Deckung von Schäden, an die Dritten verursacht werden, gemäß Artikel L211-1 des frz. Versicherungsgesetzes;
  2. Personenschäden und Sachschäden am Fahrzeug infolge von Unfall, Brand, Explosion, Attentat, Hagel und Sturm, mit Anwendung eines Selbstbehalts.

Der Selbstbehalt ist der Höchstbetrag pro Schadensfall, der zu Lasten des Mieters geht, wenn die Schäden am Fahrzeug durch die Versicherung gedeckt sind. Der Selbstbehalt wird pro Schadensfall angewendet. Als Folge dieses Prinzips der kumulativen Selbstbehalte werden so viele Selbstbehalte angewendet, wie Schäden festgestellt werden.

Je nach Art des Mietfahrzeugs kommen unterschiedliche Selbstbehaltstufen zur Anwendung. Die Höhe des Selbstbehalts wird auf der Website während der Online-Buchung detailliert angegeben und sind in den Vertragsdokumenten aufgeführt, die dem Mieter übergeben werden (Kostenvoranschlag, Rechnung, Mietvertrag, Bestätigungs-E-Mail). Die verschiedenen Beträge des Selbstbehalts können auch in den Mietstationen von WeVan erfragt werden.

Wichtigste Ausschlüsse:

  1. Reifenpannen, es sei denn, es handelt sich um einen Folge- oder Begleitschaden durch Schäden am versicherten Fahrzeug;
  2. Schäden durch Beschädigung oder Abhandenkommen an verschiedenen Teilen des Fahrzeugs, die zum Zeitpunkt des Schadensfalls keine Einheit mit dem Fahrzeug bilden;
  3. Glasbruch (Windschutzscheibe, Seitenfenster, Heckscheibe, Scheinwerfereinsätze), wenn er isoliert eintritt, das heißt ohne Verbindung zu einem Ereignis, das durch den Vertrag versichert ist und zu Schäden an anderen Fahrzeugteilen geführt hat;
  4. beförderte Waren, Gegenstände und Tiere;
  5. Schäden, die während des Transports des Fahrzeugs auf dem Seeweg eintreten;
  6. Diebstahl des Fahrzeugs, wenn er auf die Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen ist.

Bei Fehleinschätzung der Fahrzeugabmessungen werden Dellen am Aufbau und Unterboden nicht durch die Schadensversicherung gedeckt, es sei denn, es kann höhere Gewalt nachgewiesen werden.

7.2 Zusätzlicher Schutz

Der Mieter hat die Möglichkeit, verschiedene Selbstbehaltausschlussversicherungen abzuschließen, wie beispielsweise das „Medium-Schutzpaket“ oder das „Premium-Schutzpaket“, womit der Betrag seines Selbstbehalts reduziert wird. Die Bedingungen für diese Optionen hängen von der Art des gemieteten Fahrzeugs oder Dachzelts ab. Sie werden zum Zeitpunkt der Online-Buchung detailliert aufgeführt und sind in den Vertragsdokumenten aufgeführt, die dem Mieter übergeben werden (Kostenvoranschlag, Rechnung, Mietvertrag, Bestätigungsmail). Sie könne auch jederzeit in der WeVan Mietstation und auf der Website eingesehen werden. Der Mieter kann diese optionalen Versicherungen bis zum Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeugs in der WeVan Mietstation abschließen.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass für Schäden am Dachzelt, die aufgrund einer Fehleinschätzung der Fahrzeuggröße entstehen (z. B. Schäden am Aufbau nach einer Fahrt durch einen Tunnel), kein Versicherungsschutz und keine Selbstbehaltausschlussversicherungen gewährt werden kann.

7.3 Assistance

Bei Pannen oder Unfällen, die sich während der Mietdauer ereignen und das Fahrzeug stillsetzen, kann der Mieter den vom Vermieter zugelassenen Assistance-Dienst in Anspruch nehmen.

Wichtigste Ausschlüsse:

  1. Reifenpannen;
  2. leerer Tank oder falscher Kraftstoff;
  3. Verlust, Vergessen, Diebstahl oder Abbrechen von Schlüsseln.

Im Falle des Ausschlusses von der Assistance-Leistung obliegt es dem Mieter, das Fahrzeug auf seine Kosten zur Mietstation zurückzubringen.

8. Verlust des Versicherungsschutzes

Fahrer, die nicht im Mietvertrag genannt sind und für die der Mieter die Haftung trägt, haben keinen Anspruch auf die Schaden- oder Diebstahlversicherung des Fahrzeugs und auf die Assistance-Leistungen.

Generell führt die Nichteinhaltung der Miet-, Nutzungs- und Rückgabebedingungen des Fahrzeugs oder des Dachzelts, die in den Allgemeinen Mietbedingungen aufgeführt sind, zum Verlust des Versicherungsschutzes. Der Mieter haftet dann für den gesamten Schaden unter den Bedingungen des allgemeinen Haftungsrechts.

9. Buchung und Bezahlung

Mit der Annahme dieser Allgemeinen Bedingungen erteilt der Mieter WeVan ausdrücklich die Genehmigung, seine Kredit-, Zahlungs- oder Debitkarte mit den Beträgen zu belasten, die den Mietdienstleistungen von WeVan entsprechen. Der Mieter erteilt WeVan ebenfalls die Genehmigung zur Belastung seiner Karte mit den etwaigen zusätzlichen Kosten gemäß dem vorliegenden Vertrag (s. Art. 10, 11, 12 und 13).

9.1 Angaben zum Preis

Der Gesamtpreis der Buchung umfasst dem Mietbetrag (inkl. MwSt.) gemäß: Fahrzeugkategorie, Datum, optionale, online zahlbare Leistungen (Sonderausstattung, zusätzliche Fahrer, Zusatzversicherung usw.) sowie die zum Zeitpunkt der Buchung im Preis enthaltenen Elemente zu den von WeVan angegebenen Preisen. Alle weiteren zusätzlichen Ausstattungen und Leistungen, die der Mieter nach der Buchung hinzubuchen möchte, sind bei der Übernahme des Fahrzeugs oder des Dachzelts direkt bei der WeVan-Mietstation zu bezahlen.

9.2 Zahlungsweise

Der Mieter kann eine klassische Zahlung (A) oder eine Ratenzahlung (B) wählen.

A-Klassische Zahlung

Zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website www.we-van.com oder in der Mietstation sind mindestens 50 % (fünfzig Prozent) des Gesamtpreises für die Mietdienstleistungen vom Mieter zu entrichten. Der eventuell noch ausstehender Restbetrag muss spätestens bei der Übernahme des Fahrzeugs oder des Dachzelts in der Mietstation beglichen werden.

B-Ratenzahlung

Der Mieter kann sich auch für die vom Vermieter angebotene Ratenzahlung mit Alma entscheiden. Der Mieter kann auf diese Weise die Zahlung des Mietpreises nach eigenem Ermessen in 3 oder 4 Monatsraten ab dem Zeitpunkt der Buchung aufteilen.

Diese Ratenzahlung steht nur für Beträge zwischen 50 € und 3 000 € zur Verfügung.

Für die Inanspruchnahme der Ratenzahlung mit Alma muss der Mieter die AGB von Alma akzeptieren.

Falls Alma die Gewährung der Ratenzahlung verweigert, wird die Buchung beim Vermieter nicht bestätigt. Der Mieter kann seine Buchung jedoch auch mit der in Artikel 9.1 der vorliegenden Bedingungen beschriebenen klassischen Zahlungsmethode vornehmen. 

Wenn die Ratenzahlung von Alma gewährt wird, umfasst der gesamte Rechnungspreis die in Artikel 9 oben detailliert aufgeführten Elemente, zuzüglich der von Alma für die Ratenzahlung erhobenen Gebühren.

Die Höhe der oben genannten Gebühren wird dem Mieter bei der Buchung mitgeteilt.

Der Mieter kann sein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Ratenzahlungsvertrags unter den von Alma festgelegten Bedingungen ausüben, ohne dass ihm dadurch Kosten entstehen. 

Die Sicherheit der Zahlungen wird von Alma und ihren Partnern gewährleistet. Alle Zahlungen sind durch 3D Secure geschützt.
Alma ist Verwalter der Fernzahlung und stellt ein elektronisches Zertifikat aus, das als Beweis für den Betrag und das Datum der Transaktion gemäß den Bestimmungen der Artikel 1316 ff. des Zivilgesetzbuches gilt.

Wenn der Mieter eine Beschwerde bezüglich der Ausführung, Auslegung oder Beendigung der Ratenzahlung einreichen möchte, muss er eine E-Mail an support@getalma.eu schicken.
Der Mieter hat die Möglichkeit, die Website der Ombudsstelle AFEPAME https://www.afepame.fr/mediation/ aufzurufen. 

Alle weiteren zusätzlichen Ausstattungen und Dienstleistungen, die der Mieter nach der Buchung hinzubuchen möchte, sind bei der Übernahme des Fahrzeugs oder des Dachzelts direkt und in bar bei der WeVan Mietstation zu bezahlen. Eine Ratenzahlung ist in diesem Fall nicht möglich.

Eine Kündigung der Allgemeinen Mietbedingungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter bewirkt auch die Kündigung der Allgemeinen Bedingungen der von Alma gewährten Ratenzahlung.

9.3 Änderung der Buchung

Unabhängig von der gewählten Zahlungsart kann der Mieter den Typ des Fahrzeugs oder des Dachzelts und/oder den Termin seiner Buchung vorbehaltlich der Verfügbarkeit und der nachstehend dargelegten Einschränkungen ändern, indem er die WeVan Mietstation vorab schriftlich kontaktiert. Die Änderungen der Buchung unterliegen den folgenden Einschränkungen:

  • wenn der geänderte Mietpreis höher ist als der ursprünglich zu zahlende Gesamtbetrag, wird die Differenz in Rechnung gestellt und muss bei der Übernahme des Fahrzeugs oder des Dachzelts bezahlt werden;
  • wenn der Preis der geänderten Buchung niedriger ist als der ursprüngliche Gesamtbetrag, wird dem Mieter die Differenz nicht erstattet.

9.4 Stornierung der Buchung

9.4.1 Stornierungsbedingungen

Der Mieter kann die Buchung kostenlos stornieren (außer im Sonderfall der Ratenzahlung gemäß Artikel 9.4.2), indem er die WeVan Mietstation schriftlich unter Einhaltung der folgenden Stornierungsfristen kontaktiert:

  • Campervans und Dachzelte:
    Es werden keine Gebühren erhoben und der Mieter erhält den vollen Betrag zurück, wenn die Stornierung innerhalb folgender Fristen erfolgt:
    • innerhalb von 48 Stunden nach dem Buchungsdatum;
    • mindestens 30 Tage vor dem Abreisedatum.
  • Minibusse:
    Es wird keine Gebühr erhoben und der Mieter erhält den vollen Betrag zurück, wenn die Stornierung innerhalb folgender Fristen erfolgt:
    • innerhalb von 24 Stunden nach dem Buchungsdatum;
    • mindestens 15 Tage vor dem Abreisedatum.

Nach Ablauf dieser Fristen werden Stornierungsgebühren erhoben, es sei denn, Sie haben die Option „Flexible Stornierung“ gewählt. Diese Gebühren belaufen sich auf 50 % (fünfzig Prozent) des gesamten Mietpreises. Wenn der Mieter bei der Buchung einen höheren Betrag gezahlt hat, erhält er von der Mietstation die Differenz zurück.

Durch Abschluss der Option „Flexible Stornierung“ hat der Mieter die Möglichkeit, seine Buchung kostenlos (mit Ausnahme des Betrags der Option) bis zu 48 (achtundvierzig) Stunden vor Beginn seiner Anmietung auf schriftliche Anfrage zu stornieren.

Wenn der Mieter sein Fahrzeug oder sein Dachzelt nicht innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden ab dem Datum und der Uhrzeit, die auf seiner Buchung angegeben sind, übernimmt, kommt dies einer Stornierung durch den Mieter gleich (und im Fall einer Ratenzahlung bleibt er ALMA gegenüber zur Rückzahlung der Kreditraten verpflichtet).

9.4.2 Stornierung einer Buchung, die mittels Ratenzahlung bezahlt wurde

Im Falle der Bezahlung der Buchung mittels Ratenzahlung kommen die in Artikel 9.4.1 der vorliegenden Bedingungen beschriebenen Stornierungsbedingungen zur Anwendung. Für die Stornierung wird jedoch eine Mindestgebühr erhoben, die den von ALMA in Rechnung gestellten und von WeVan zu tragenden Kosten sowie den von ALMA dem Mieter für die Inanspruchnahme der Ratenzahlung in Rechnung gestellten Kosten entspricht. Der Mieter trägt dann die Folgen dieser Stornierung in seinem Vertragsverhältnis zu ALMA gemäß den AGB von ALMA.

9.5 Belastungsermächtigung im Falle eines Schadens oder etwaiger zusätzlicher Kosten oder bei Zahlungsausfall

Unabhängig von der gewählten Zahlungsart (klassisch oder Ratenzahlung) erteilt der Mieter WeVan ebenfalls die Genehmigung zur Belastung seiner Kredit-, Zahlungs- oder Debitkarte nach Ablauf der Mietdauer mit dem Teil- oder Gesamtbetrag des Selbstbehalts im Falle eines Schadens sowie mit etwaigen zusätzlichen Kosten gemäß den im Mietvertrag festgelegten Tarifen zu belasten (fehlender Kraftstoff oder höhere Kilometerzahl als in der gebuchten Pauschale). 

Die Anzahl der innerhalb der Mietzeit gefahrenen Kilometer entspricht der Angabe auf dem Tacho des Fahrzeugs. Wenn der Tacho aufgrund einer anderen Ursache als einer technischen Störung nicht funktioniert hat, muss der Mieter eine Kilometerpauschale in Höhe von 500 (fünfhundert) Kilometern pro Miettag zahlen. 

Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung behält sich WeVan ebenfalls das Recht vor, Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen (siehe Art. 13).

Bei Nichtzahlung oder Zahlungsausfall ohne Inanspruchnahme der von Alma angebotenen Ratenzahlung akzeptiert der Mieter ausdrücklich die vorgezogene Fälligkeit der noch nicht fälligen Rechnungen und die automatische Auflösung des Vertrags sowie die sofortige Rückgabe des gemieteten Fahrzeugs oder Dachzelts. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist (Fälligkeitsdatum der Rechnung) schuldet der Mieter eine Verzugsstrafe auf den geschuldeten Betrag, die zum geltenden gesetzlichen Zinssatz zuzüglich 10 (zehn) Prozentpunkten berechnet wird. 

Des Weiteren erteilt der Mieter WeVan die Genehmigung, den Kautionsbetrag (siehe Art. 10 Die Kaution) abzubuchen, um den geschuldeten Betrag einzuziehen.

9.6 Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs

Sollte WeVan nicht in der Lage sein, dem Mieter das Fahrzeug oder das Dachzelt zum vereinbarten Miettermin bereitzustellen, verpflichtet sich WeVan zur vollständigen Rückerstattung der vom Mieter geleisteten Anzahlung und der eventuell vom Mieter zu tragenden Kosten, wenn er die von ALMA angebotene Ratenzahlung in Anspruch genommen hat.

Die Stornierung der Buchung durch den Vermieter bewirkt nämlich, unabhängig vom Grund dieser Stornierung, die Kündigung der von Alma angebotenen Ratenzahlung. 

10. Kaution

Die Kaution dient dazu, WeVan die Zahlung des Mietpreises zu garantieren, gegebenenfalls zuzüglich der finanziellen Haftung (Selbstbehalt/Reparaturen ...) des Mieters für Schäden am Fahrzeug oder Dachzelt, Diebstahl, die Zahlung von Bußgeldern oder für Verstöße, für die der Mieter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, sowie für die damit verbundenen Bearbeitungsgebühren.

Vor der Bereitstellung des Fahrzeugs muss der Mieter eine Genehmigung für die Belastung seiner Zahlungskarte in Höhe der Kaution hinterlassen, die dem Betrag des vertraglich vereinbarten Selbstbehalts entspricht (der von dem abgeschlossenen Schutzpaket abhängt).
Die Höhe der Kaution ist im Abschnitt „Optionen“ des Buchungstunnels auf der WeVan Website unter folgendem Link zu finden: https://www.we-van.com/booking-options.php oder in der Mietstation.

Der Mieter muss eine Zahlungskarte vorlegen, die auf seinen Namen ausgestellt ist und einen verfügbaren Geldbetrag aufweist. Die Kaution wird für die gesamte Mietdauer einbehalten. Sie wird dem Mieter so schnell wie möglich vollständig zurückerstattet, sofern keine Schäden am Fahrzeug oder Dachzelt vorhanden sind, das Fahrzeug oder Dachzelt nicht gestohlen wurde und der Mieter keine Bußgelder zu zahlen oder Verstöße begangen hat, für die er strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.

11. Verlängerung der Mietzeit

Der Mieter muss den Vermieter mindestens 48 (achtundvierzig) Stunden im Voraus um die Verlängerung der Mietzeit ersuchen und dieser Anfrage die erforderliche Vorauszahlung beifügen. Andernfalls kann er zivil- und strafrechtlich wegen Entwendung des Fahrzeugs oder Dachzelts belangt werden.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Verlängerung ohne Entschädigung des Mieters abzulehnen, wobei dieser dann verpflichtet ist, das Fahrzeug oder das Dachzelt am vorgesehenen Datum zurückzugeben.

12. Rückgabe des Fahrzeugs

Die Miete endet mit der Rückgabe des Fahrzeugs, seiner Schlüssel, eventuell der Originale der Fahrzeugpapiere, des Dachzelts und des gemieteten Zubehörs an die WeVan Mietstation, an einen WeVan Mitarbeiter zu der im Mietvertrag vereinbarten Rückgabezeit. Nur mit diesem Schritt kann der Mietvertrag beendet werden. 

Wenn der Mieter die Option „Rückgabe rund um die Uhr“ gebucht hat, stellt der Vermieter dem Mieter eine sichere Infrastruktur (Schlüsselkasten usw.) und eine spezielle Anweisung für die Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zur Verfügung. Der Mieter bleibt jedoch gemäß Artikel 2 der vorliegenden Mietbedingungen nach der im Mietvertrag festgelegten Uhrzeit der Rückgabe und bis zum Empfang des Fahrzeugs durch einen Mietarbeiter von WeVan bei der nächsten Öffnung der Mietstation für das Fahrzeug verantwortlich.

Wird das Fahrzeug außerhalb der im Mietvertrag festgelegten Zeiten und ohne Beisein eines Mitarbeiters von WeVan zurückgegeben, steht es unter der Aufsicht des Mieters, der die damit verbundenen Gefahren und die Mietkosten bis zu den Öffnungszeiten der Mietstation trägt.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Dachzelt nicht außerhalb der im Mietvertrag festgelegten Zeiten zurückgegeben werden kann.

Das Fahrzeug oder Dachzelt muss in demselben sauberen Zustand zurückgegeben werden, in dem es vom Mieter übernommen wurde, d. h. in einem einwandfrei sauberen Zustand innen (Böden, Sitze, Oberflächen und etwaige Ausstattungen wurden gesaugt und gereinigt) und außen. Andernfalls behält sich der Vermieter das Recht vor, Rückgabekosten zu berechnen.

Wenn der Mieter die Option „Reinigungspauschale bei Rückgabe“ gebucht hat, muss der Mieter das Fahrzeug oder das Dachzelt in einem „normalen und alltäglichen“ Zustand bezüglich der Sauberkeit des Innenraums zurückgeben. Die Außenreinigung und die gründliche Innenreinigung werden in diesem Fall vom Vermieter übernommen. Bei außergewöhnlicher und extremer Verschmutzung behält sich der Vermieter das Recht vor, zusätzliche Rückgabekosten in Rechnung zu stellen.

Wenn das Fahrzeug zur Kategorie „Campervan“ gehört, gilt ungeachtet der gebuchten Optionen:
 

  • es dürfen sich keine Lebensmittel in den Schränken oder im Kühlschrank des Fahrzeugs befinden; 
  • der Kühlschrank muss sauber und ausgeschaltet sein und die Tür muss offen sein; 
  • das Geschirr muss sauber sein;
  • der Abwassertank muss an einer hierzu vorgesehenen Entleerungsstation geleert worden sein; 
  • wenn das Fahrzeug mit einer Toilette ausgestattet ist, muss die Kassette an einer hierzu vorgesehenen Entleerungsstation geleert und mehrmals gespült worden sein. 

Andernfalls behält sich der Vermieter das Recht vor, zusätzliche Rückgabekosten in Rechnung zu stellen.

13. Straf- und Bußgelder

Der Mieter ist für begangene Verstöße während der Dauer der Mietzeit verantwortlich. Gemäß den Artikeln L.121-2 und L.121-3 der frz. Straßenverkehrsordnung können die Kontaktdaten des Mieters an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden. Wenn der Vermieter insbesondere bei der Bearbeitung von Strafgeldern, Bußgeldern oder Ordnungsstrafen tätig wird, muss der Mieter die Bearbeitungsgebühren in Höhe von 20 (zwanzig) Euro inkl. MwSt. entrichten. Der Mieter erteilt dem Vermieter ausdrücklich die Genehmigung, sein Zahlungsmittel, insbesondere seine Bankkarte, zu verwenden, um sich den entsprechenden Betrag auszahlen zu lassen.

14. Erklärung zur Risikoannahme und Haftungsausschluss 

Einige Mietstationen des WeVan-Netzwerks können auf ihrem Gelände das kostenlose Parken des Fahrzeugs oder der Fahrzeuge des Mieters gestatten. Diesbezüglich wird der Mieter darüber informiert und akzeptiert, dass das Parken seines Fahrzeugs auf dem Gelände der Firma WeVan nur während der Dauer der Mietzeit erlaubt ist. 
Der Mieter wird darüber informiert und akzeptiert, dass die Firma WeVan sein Fahrzeug im Fall eines Schadens, bei mutmaßlicher Gefahr oder aus anderen, für den Betrieb erforderlichen Gründen wegfahren kann. 
Der Mieter wird darüber informiert und akzeptiert, dass das Fahren und Parken auf dem Gelände von WeVan auf eigenes Risiko und unter seiner Verantwortung erfolgt, vor allem im Hinblick auf Beschädigungen oder Diebstahl seines Fahrzeugs, dessen Inhalts oder auf ihn selbst. 
Der Mieter wird darüber informiert und akzeptiert, dass WeVan unter keinen Umständen als Verwahrer oder Bewacher des Fahrzeugs und seines Inhalts angesehen werden kann und nicht für Schäden oder Diebstahl des Fahrzeugs oder seines Inhalts haftbar gemacht werden kann. 
Darüber hinaus verpflichtet sich der Mieter, dass sein Fahrzeug stets versichert ist, dass er bei der ersten Aufforderung dem Unternehmen WeVan den diesbezüglichen Nachweis erbringt und er generell alle für ihn geltenden gesetzlichen und rechtlichen Versicherungspflichten erfüllt.

15. Personenbezogene Daten

Der Vermieter verpflichtet sich als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung zur Einhaltung seiner Verpflichtungen zum Schutz personenbezogener Daten, die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung Nr. 2016/679 vom 27. April 2016 (DSGVO) und dem französischen Datenschutzgesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 in seiner geänderten Fassung ergeben.

Der Mieter wird darüber informiert, dass der Vermieter eine Datei mit personenbezogenen Daten führt, die bei der Unterzeichnung des Mietvertrags gesammelt werden. 
Sie werden verarbeitet, damit der Vermieter die Vermietung und die damit verbundenen Vorgänge, insbesondere die Rechnungsstellung verwalten kann und damit er dem Mieter gegebenenfalls kommerzielle Informationen zusenden kann.
Der Vermieter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Nutzer vor Verlust, Zerstörung, Veränderung, Zugriff oder unbefugter Offenlegung zu schützen.

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Vermieter finden Sie in der Datenschutzrichtlinie der Website www.we-van.com.

16. Streitigkeiten

Im Falle eines Rechtsstreits gilt das französische Recht.

Gemäß den Bestimmungen der Artikel L 616-1 und R 616-1 ff. des französischen Verbraucherschutzgesetzes über die gütliche Beilegung von Streitigkeiten kann der Mieter, wenn er eine schriftliche Beschwerde an den Vermieter gerichtet und innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Lösung oder Antwort erhalten hat, seine Beschwerde kostenlos der Schlichtungsstelle für Verbraucherschutz vorlegen. Die Ombudsstelle muss innerhalb einer Frist von höchstens einem Jahr nach der ursprünglichen Beschwerde angerufen werden.

Die Ombudsstelle, an die Sie sich wenden können, ist die Ombudsperson von Mobilians, die Sie online unter www.mediateur-mobilians.fr, per E-Mail an mediateur@mediateur-mobilians.fr oder per Post an M. le Médiateur de Mobilians, 43bis Route de Vaugirard, 92197 MEUDON CEDEX kontaktieren können.

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